Immer häufiger liest man in Foren und Blogs sowie anderen Stellen im Web, das eine Kanzlei aus Frankfurt Abmahnungen an Privatleute verschickt, welche ihr gebrauchtes Ed Hardy Shirt in einem Auktionshaus verkaufen wollten. In dieser Abmahnung wird eine Verletzung des Urheber- bzw. Markenrechts aufgeführt und das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer – sehr hohen – Kostennote verlangt.
Bedeutet dies, dass man sein gebrauchtes Ed Hardy Shirt nicht mehr weiter verkaufen darf? Nein. Sofern es sich um ein in der EU gekauftes, nachweisliches Original handelt, können Sie dies immer und überall weiterverkaufen. Wichtig ist, dass Sie Original Rechnung vom dem Händler wo Sie es gekauft haben, vorlegen können, um die Originalität und Herkunft nachweisen zu können.
Mittlerweile gibt es leider immer mehr Online Shops, die Fälschungen als vermeintliche Originalware verkaufen.Daher sollte man als Kunde jedes Angebot sehr kritisch betrachten. Denn nur Originalware kann ohne Probleme gebraucht weiter verkauft werden. Handelt es sich bei dem Produkt um einen Fake, so ist auch eine Rechnung von diesem Händler wertlos.
Alle bei Moda24 erworbenen Produkte, sind garantiert 100% Originalware und in der EU freiverkäuflich! Sollten Sie z.B. Ihr Shirt nicht mehr mögen und es weiter verkaufen, so brauchen Sie sich vor keiner Abmahnung fürchten.
Sollten Sie Ihr Ed Hardy Produkt bei uns erworben haben und dieses z.B. auf einer Aktionsplattform als gebraucht verkaufen, so empfehlen wir immer einen kurzen Verweis, dass das Produkt bei Moda24 erworben wurde und das eine entsprechende Rechnung dafür vorliegt. Denn der abmahnenden Kanzlei ist bekannt, dass es sich bei der Ware von Moda24 um Originalprodukte handelt und die Vorlage der Originalrechnung des bei Moda24 erworbenen Produktes, sollte dann bei einem Abmahnschreiben ausreichend sein.

